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Privatpatienten

Transparent, bevor es losgeht.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer ergotherapeutischen Behandlung. Damit es später keine Überraschungen gibt, stehen hier alle Rahmenbedingungen der privaten Abrechnung offen und vollständig.

Honorar

1,8-facher Satz des ortsüblichen Kassensatzes

Die Honorare orientieren sich an den Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenkassen (VDEK) sowie der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH). Der Steigerungssatz deckt den höheren organisatorischen Aufwand ab, der mit privater Abrechnung verbunden ist, etwa zusätzlichen Schriftverkehr.

Bitte vor Therapiebeginn klären

  • Sie erhalten eine ordnungsgemäße Honorarrechnung auf Grundlage der Praxisbedingungen. Eine Anpassung an Vorgaben Ihrer Versicherung ist nicht möglich.
  • Die Klärung der Erstattung liegt bei Ihnen: Wir führen keine Kommunikation mit privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
  • Unabhängig von der Erstattung sind Sie als Patientin oder Patient selbst zahlungspflichtig. Die Rechnung ist vollständig und fristgerecht zu begleichen.
  • Klären Sie deshalb bitte vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung, ob die Kosten in der geforderten Höhe übernommen werden.

Ein Versprechen

Die Qualität der Therapie ist unabhängig vom Versicherungsstatus. Alle Patientinnen und Patienten erhalten dieselbe sorgfältige, fachlich fundierte Behandlung.

Fragen vorab?

Rufen Sie uns an, wir erklären die Abrechnung gern persönlich, bevor Sie sich entscheiden.

0391 598 48 171
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