Liebe Patientinnen und Patienten,
vielen Dank für Ihr Interesse an einer ergotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis.
Ich möchte Sie vor Beginn der Therapie offen und transparent über die Rahmenbedingungen der Abrechnung bei privatversicherten Patientinnen und Patienten informieren.
Meine Honorare orientieren sich an den Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenkassen (VDEK) sowie der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH) und werden nach dem 1,8-fachen Satz des ortsüblichen Kassensatzes berechnet. Dieser Steigerungssatz ist notwendig, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die Behandlung privatversicherter Patientinnen und Patienten mit einem höheren organisatorischen Aufwand einhergeht – beispielsweise durch zusätzlichen Schriftverkehr, E-Mail- und Telefonanfragen oder Diskussionen zur Rechnungsübernahme.
Bitte beachten Sie:
(1)
Die Rechnung wird nicht an die Vorgaben Ihrer Versicherung angepasst. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Honorarrechnung auf Grundlage meiner Praxisbedingungen.
(2)
Ich führe keine Kommunikation mit privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Die Klärung der Erstattungsfähigkeit liegt vollständig in Ihrer Verantwortung.
(3)
Ich beteilige mich nicht an Streitigkeiten mit Versicherungen oder Beihilfestellen.
(4)
In der Vergangenheit kam es wiederholt vor, dass Patientinnen und Patienten die Therapie abgebrochen haben, weil ihre Versicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen
hat. Bitte klären Sie daher vor Therapiebeginn, ob Ihre Versicherung die Kosten in der geforderten Höhe trägt.
Unabhängig von Ihrer Versicherung sind Sie als Patientin oder Patient selbst zahlungspflichtig. Die Rechnung ist vollständig und innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen. Eine Zahlung in Teilbeträgen ist nicht möglich.
Die Qualität der Therapie ist selbstverständlich unabhängig vom Versicherungsstatus – alle Patientinnen und Patienten erhalten dieselbe fachlich fundierte und sorgfältige Behandlung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.